Dass die SPD versucht, mit dem Schweizer Haftbefehl gegen die NRW-Steuerfahnder Wahlkampf zu machen, ist eine Sache. Ein anderes Kaliber ist es, wenn Thomas Oppermann, der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, die drei Beamten tatsächlich für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen möchte. Immerhin haben die mutmaßlich Schweizer Recht gebrochen, und da würde es sich unsere Justiz auch nicht nehmen lassen, die Verdächtigen per Haftbefehl zu suchen. Übrigens hat das so auch das BVerfG keineswegs erlaubt:
Staatsanwalt Bulletti verwies aber auf einen Passus im betreffenden Entscheid, der in der Öffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommen wurde. Das deutsche Bundesverfassungsgericht schrieb in jenem Entscheid nämlich auch, es sei davon ausgegangen, dass die inkriminierten Daten lediglich entgegen genommen und weitergeleitet wurden, dass die Behörden aber nicht ihre Herstellung, Beschaffung oder Erfassung veranlasst hätten, sondern sich der Informant von sich aus an die Behörde gewandt habe ((2 BvR 2101/09).
Im Fall der Steuer-CD mit rund 2000 Bankkundendaten der CS,, um die es im vorliegenden Fall geht, spricht die Bundesanwaltschaft von einer massgeschneiderten Datensammlung. Diese sei auf mehrfache Bestellung der Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen entstanden.