Schon zum zweiten Mal sind innerhalb der letzten 24 Stunden türkische und russische Schiffe aneinander geraten. Heute wurde im Schwarzen Meer ein türkisches Schiff abgedrängt, dass den Transport von Bohrinplattformen zu behindern drohte. Und gestern fielen in der Ägäis sogar Warnschüsse auf ein Fischerboot.

Nach Angaben des russische Verteidigungsministerium habe die „Smetlivy“ keinen Funkkontakt zu dem türkischen Schiff herstellen können, auch auf Signale und Leuchtsignale sei nicht reagiert worden. Als das Boot etwa 600 Meter entfernt gewesen sei, habe die „Smetlivy“ die Warnschüsse abgegeben. Das türkische Boot sei dann beigedreht.

Ein für Dienstag geplantes Treffen von Putin und Erdogan findet erstmal nicht statt.

Augsteins Kommentar zur Rede Gabriels auf dem SPD-Parteitag.

In den ersten anderthalb Jahrzehnten dieses Jahrhunderts hätten die Sozialdemokraten Deutschland zu einem gerechteren Land machen können. Seit dem Jahr 1998 war die SPD nur eine Legislaturperiode hindurch von der Macht ausgeschlossen. Genügen dreizehn Jahre Regierung nicht für eine gerechte Bildungs- und Steuerpolitik? Wie lange braucht es dann? Man wüsste das als Wähler gerne, bevor man der SPD das nächste Mal die Stimme gibt.

Wissenschaftler der Universität Jena haben eine Untersuchung über Bedrohungslagen für die Demokratie in Thüringen verfasst.

Die Wissenschaftler schreiben, das öffentliche Auftreten, Handeln und die Ideologie der AfD in Thüringen seien geprägt durch Fraktionschef Höcke und von dessen Äußerungen. Die AfD habe sich zumindest in Teilen von einer rechtskonservativen zu einer rechtsextremistischen Partei entwickelt, meinen die Forscher. Distanzierungen vom völkischen Nationalismus Höckes seien aus der Fraktion bisher nicht bekannt.

Derweil hat die AfD-Spitze auch auf die rassistischen Entgleisungen Höckes reagiert und sie als „politische Torheit“ kritisiert. Na, wenn das nicht gesessen hat. Das wird er sich beim nächsten Mal bestimmt zweimal überlegen.

Terrorismus hat sehr wohl mit Religion zu tun.

Hinter der Vermutung, dass Religion nichts mit Terrorismus zu tun hat, ja dass sich Terrorismus und Religion geradezu ausschließen, steht ein unrealistisches, kitschiges und verklärtes Bild von Religion. Denn Religion bedeutet nicht Friedfertigkeit, Sanftheit und Milde. Religion meint nicht Lichterketten, Friedensgebete und Händchenhalten. Religionen verkünden die Wahrheit, und zwar die eine, alleinige und umfassende Wahrheit. Religionen sind daher notwendigerweise intolerant. Sie müssen es sein, alles andere widerspricht ihrer Logik.

Eine verfassungs- und völkerrechtliche Analyse des Syrieneinsatzes (PDF). Die hat Norman Paech, Professor für Verfassungs- und Völkerrecht i.R., im Auftrag der Linken ausgearbeitet. Er kommt zu dem wenig überraschenden Ergebnis, dass der Einsatz gegen das Völkerrecht verstößt. Unsere Geliebte Bundesregierung interessiert sich für derlei Kleinigkeiten ja nicht so.

Die Spezialdemokraten haben auf ihrem Parteitag für TTIP gestimmt.

Wenn Gabriel dazu erklärt, dass die SPD vor der endgültigen Verabschiedung des Vertrags noch mal gefragt wird, weiß jeder, dass es sich hier um Kosmetik handelt. An der SPD wird ein ausverhandelter TTIP-Vertrag bestimmt nicht scheitern.

25% sind offenbar immer noch viel zu viel – allerdings glaube ich auch nicht, dass sich die verbleibenden SPD-Wähler noch durch irgendwas verunsichern lassen.

Ist der AfD-Höcke eigentlich auch beim Verfassungsschutz? Im Job einfach mal sagen, wofür man sonst wegen Volksverhetzung angeklagt würde?

Höcke begründet seine Forderung unter anderem „populationsökologisch“. Er spricht vom „lebensbejahenden afrikanischen Ausbreitungstyp“ und von einem „Bevölkerungsüberschuss Afrikas“. „Solange wir bereit sind, diesen Bevölkerungsüberschuss aufzunehmen, wird sich am Reproduktionsverhalten der Afrikaner nichts ändern“, so Höcke. Die Länder Afrikas bräuchten die europäische Grenze, „um zu einer ökologisch nachhaltigen Bevölkerungspolitik zu finden“.

Gustl Mollath scheitert mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof. Aktuell ist er vom Vorwurf der Körperverletzung an seiner Frau nur freigesprochen, weil das Landgericht Regensburg seine Schuldunfähigkeit nicht ausschließen konnte. Von der Misshandlung als solches ging es aber weiterhin aus.

Dem BGH zufolge reicht es nicht aus, wenn ein Angeklagter durch den Inhalt der Urteilsgründe in irgendeiner Weise belastet ist. Der Richterspruch müsse schon einen „unmittelbaren Nachteil“ für den ehemals Angeklagten enthalten. Das sei aber nicht der Fall, hieß es.

Prinzipiell nachvollziehbar. Aber wenn ein Fall von solchem öffentlichen Interesse begleitet wurde, denke ich schon, dass der nach wie vor im Raum stehende Vorwurf einen „unmittelbaren Nachteil“ für den Freigesprochenen darstellt. Man denke nur an Bewerbungsgespräche, wo man davon ausgehen muss, dass dem Arbeitgeber diese Anschuldigungen auch bekannt sind.