Die GEMA verklagt Musikpiraten e.V. wegen Nutzung eines Creative-Commons-Songs. Das strittige Stück wurde unter Pseudonym veröffentlicht, und so meint die GEMA nicht prüfen zu können, ob ihr da eine Vergütung zusteht. Und wie immer in solchen Fällen, steht ihr dann eine Vergütung zu – meint zumindest die GEMA. Na, wenn das Verfahren nicht ein Amüsemang erster Kajüte wird. (via)