patchfeld.300pxRechtsanwalt Oliver J. Süme, Vorstandsmitglied im Verband der deutschen Internetwirtschaft, zur Sinnhaftigkeit von Access-Sperren im Kampf gegen Kinderpornografie:

Gerade im Bereich der Kinderpornografie ist die politische Versuchung groß, nichts unversucht zu lassen und alles, was auf den ersten Blick möglich erscheint, zu fordern, um Lösungen anzubieten. Eine breite öffentliche Zustimmung ist dabei in der Regel garantiert. Wenig bekannt ist in der Öffentlichkeit jedoch z.B. der Umstand, dass sich nur ein Bruchteil dieser kriminellen Aktivitäten auf Websites abspielt und die Inhalte hauptsächlich in Peer-to-Peer-Netzen und Chat-Protokollen getauscht werden.

Geplant ist die gesetzlich verankerte, ständige Sperrung einer quantitativ nicht begrenzten Liste durch ein technisches System, das die Täterermittlung und die Beseitigung der eigentlichen Inhalte ergänzen soll. Dabei droht die Einzelfallprüfung und die individuell zu berücksichtigende Verhältnismäßigkeit auf der Strecke zu bleiben. Berücksichtigt man zudem, dass auch im Zusammenhang mit jugendgefährdenden Inhalten, illegalen Glücksspielen und Urheberrechtsverletzungen bereits heute konkrete Sperrungsaufforderungen durch die jeweiligen Interessenvertreter an Zugangsprovider herangetragen werden, droht aus der Ausnahme die Regel zu werden.

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