Leider sind nicht alle Gerichte so fortschrittlich wie das LG Köln: Amtsgericht Monschau verurteilt zwei Kinder konfessionsloser Eltern zur Teilnahme an Gottesdienst und Religionsunterricht. Gegen ihren erklärten Willen. Als wenn es nicht schon bitter genug wäre, wenn geschiedene Eltern ihren Streit auf dem Rücken der Kinder austragen.