Deutschland hat die UN-Konvention gegen Abgeordnetenbestechung von 2003 noch immer nicht ratifiziert. So stehen wir nun zusammen mit Ländern wie Syrien oder Saudi-Arabien auf einer so kurzen Liste, dass es sogar der deutschen Wirtschaft peinlich ist und sie den Bundestag auf Änderung drängt. Nun, was könnte man da schon gegen haben?
Aus dem Büro von Volker Kauder hieß es gegenüber Telepolis, dass der Brief nichts an der bisherigen Positionierung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ändere – und die lehnt, wie auch die FDP, derzeit jede Verschärfung der Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung ab. Voßhoff begründete diese Haltung im März im Bundestag damit, dass ein solches Gesetz im Wahlkampf missbraucht werden könnte, indem die Staatsanwaltschaft durch falsche Anzeigen zu Ermittlungen verpflichtet würde
Bitte!? Falsche Anzeigen? Mit der Argumentation müsste man gleich das ganze Strafgesetzbuch streichen und alle Ordnungswidrigkeiten noch dazu. Kommt aber noch besser, denn Kauders jüngerer Bruder Siegfried erklärt:
Wir brauchen keine Regelungen, die für das Parlament nicht passen und die auch eines Parlamentes unwürdig sind. Deswegen lassen Sie diese Diskussion bitte sein, sie führt nicht weiter.
Ich finde ja korrupte Abgeordnete eines Parlamentes viel unwürdiger, als ein Gesetz dagegen.
Update: Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sah da auch schon vor vier Jahren Handlungsbedarf.
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