Das OLG Köln meint, dass es dem Wohl von Kindern dient, sie gegen ihren Willen zu Religionsunterricht und schulischen Gottesdiensten zu zwingen. Damit bestätigen die Kölner dieses Urteil eines Amtsgerichts aus der Eifel. Hoffentlich kommt da mal schnell eine höhere Instanz zur Vernunft.