Einer fürs Archiv. Jürgen Rüttgers 1996 in der Frankfurter Rundschau:
„Auch gegen einen Anbieter, der in Deutschland über die Datennetze Kinderpornografie verbreitet, kann und muß die Justiz wie in jedem anderen Fall nach geltendem Strafrecht vorgehen.“ Und, so Rüttgers damals: „Mißbrauchsbekämpfung bedeutet jedoch nicht die lückenlose Datenkontrolle im Internet.“