Auch wenn das Leistungsschutzgelderpressungsrecht noch nicht ganz beschlossene Sache ist, wurde mit der Verabschiedung des kurzfristig geänderten Entwurfs im Bundestag die Rechtssicherheit zumindest nicht merklich erhöht. Ist ab jetzt „Bloggen am Limit“ (daMax) angesagt?

Die Meinungen gehen auseinander. Robert Basic sieht für Blogger kein ProblemUdo Vetter schon. Ich tendiere auch zu der Ansicht, dass der tatsächliche Gesetzestext für die gewerbsmäßigen Abmahner eine untergeordnete Rolle spielen dürfte – Motto: Versuch macht klug. Und das Risiko ist mir zu hoch, weshalb ich es hier jetzt auch mit Thomas Knüwer halte:

Nun gut. Deutschlands Verlage haben klar gemacht, dass sie in der Welt des Internets nicht mitspielen wollen. Also tun wir, die wir Dinge ins Internet schreiben, ihnen doch den Gefallen.

Während auf seinem Blog deutsche Verlagsinhalte nun aber gar nicht mehr stattfinden, werde ich hier weiterhin solche zitieren, die sich klar gegen das LSR positioniert oder transparente Zitatrichtlinien haben. Eine leider recht kurze Whitelist hat Vera nebenan. Ich werde mir die Begründungen dort mal im Detail durchsehen und hier meine persönliche, kleine Whitelist pflegen. Bewerbungen werden in Leitartikelform, als Pressemitteilung oder auch persönlich gerne entgegen genommen. wink

Ob ich für meine alten Notizen das LSR-Plugin von D64 wieder aktiviere, weiß ich noch nicht. Denn das Problem wäre im Fall der Fälle ja ohnehin nicht die Verlinkung, sondern das Zitat – und da hilft es leider nicht. Dennoch ist es mit seiner Umleitung auf eine informative Landingpage eine klare Empfehlung für alle, die weiterhin auf die damit gefilterten Verlagsseiten verlinken wollen oder nennenswerte Treffer auf alte Artikel haben.

3 Gedanken zu “Auch wenn das Leistungsschutzgelderpressungsrecht noch …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert