Eine solche Verstümmelung insbesondere durch die traditionelle oder rituelle Beschneidung sei „ein schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, dem als Menschenrechtsverletzung ernsthaft begegnet werden muss“, heißt es in einer Kabinettsvorlage […].
Gut erkannt! Nur warum das nicht für Jungs gilt, ist mir immer noch nicht klar. Aber das muss unsere geliebte Bundesregierung in ihrem unermesslich weisen Ratschluss hoffentlich dereinst dem BVerfG erklären.