Das spannendste an der Hoeneß-Steuergeschichte ist ja die Frage, warum er letztlich nicht ins Gefängnis muss. Dafür gilt es zwei Hürden zu nehmen: er darf nicht mehr als eine Million Euro hinterzogen haben und auch nicht zu mehr als zwei Jahren verurteilt werden.

Und da hat die Staatsanwaltschaft jetzt mal ganz genau ins Gesetz geguckt und ordentlich nachgerechnet. Das überraschende Ergebnis: er hat nur 900.000 Euro hinterzogen, weil der große Rest bereits nach fünf Jahren verjährt ist.

Und weil man das ja auch irgendwie ahnden muss, beantragt die Staatsanwaltschaft eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung in Kombination mit einer Geldstrafe von 720 Tagessätzen – also eigentlich zwei weiteren Jahren:

In der Münchner Justiz bemüht man offenbar eine Vorschrift des Strafgesetzbuches, die es dem Gericht erlaubt, diese Geldstrafe bei der Bewährung auszuklammern.

So einfach geht das! Fehlt nur noch das Bundesverdienstkreuz, aber das ist sicherlich nur eine Frage der Zeit.

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