Auch die Entnahme einer freiwilligen DNA-Probe kann unzulässig sein. Ein schriftliches Einverständnis reicht dafür nämlich nicht aus, die Behörden müssen statt dessen selbständig prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Klingt zu vernünftig, um wahr zu sein. In diesem Fall ging es allerdings nur um die Speicherung, und ich befürchte, dass das einer vorherigen Verwendung in einem Strafverfahren nicht unbedingt entgegen gestanden hätte.

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