Die Verräterpartei überzeugt durch Kontinuität:
Die SPD-Innenminister bekräftigten in einer „Berliner Erklärung“ ihre Position, dass sie „eine angemessene Mindestspeicherung zur Verfolgung schwerster Kriminalität“ für notwendig halten. Dies werde mit dem EuGH-Urteil auch „nicht grundsätzlich als rechtswidrig“ angesehen.
Was das Urteil alles als rechtswidrig ansieht, findet sich in Abschnitt 57 ff.