Danke, Thomas Stadler! Acht Mythen zur Vorratsdatenspeicherung. Habe ich sicher nicht zum letzten Mal verlinkt. Lacher am Rande hinsichtlich des aktuellen EuGH-Úrteils:

Es hat also zu keinem Zeitpunkt eine grundrechtskonforme und rechtswirksame europarechtliche Vorgabe für eine Vorratsdatenspeicherung gegeben. Durch das Urteil des EuGH hat sich vielmehr herausgestellt, dass Deutschland derzeit der einzige Mitgliedsstaat der EU ist, der die Vorratsdatenspeicherung korrekt umgesetzt hat, nämlich gar nicht.

Dass sich dessen noch keiner gerühmt hat?!

Update: Könnte auch daran liegen, dass es so nicht stimmt. Zumindest Tschechien und Rumänien haben laut Wikipedia auch keine.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert