Banken müssen nach einer EU-Richtlinie Überweisungen automatisch prüfen und Verdachtsfälle an das BKA melden. Zum Beispiel Spaßvögel, die als Verwendungszweck „danke für die nacht … kommune1 … bin laden“ notieren – was Terroristen ja bekanntermaßen auch ständig machen. Die kommen dann 10 Jahre lang auf eine Verdachtsliste der Bundesbank und können sich auf Probleme bei Finanzgeschäften und intensive Kontrollen durch die Polizei freuen. Das Highlight ist jedoch:
Dass der Mann nach Recherchen des BR offenbar weder Terrorist noch Geldwäscher ist, ändert daran nichts: Die Speicherfrist gilt sogar ganz explizit für Personen, bei denen sich ein Verdacht als unbegründet herausstellt. Wie viele Personen auf solchen Listen stehen, ist nicht bekannt, weil sie im Regelfall nicht davon informiert werden.