Auch die Bundeswehr hat massive Probleme mit ihren gemieteten Drohnen – aber zum Glück nur ganz wenige Unfälle:
Auch wenn die Drohnen außer Kontrolle geraten liegt nicht immer ein Flugunfall vor. Denn wenn es den PilotInnen gelingt, ein Notlandeverfahren auszulösen, handelt es sich offiziell um eine “systemkonforme Landung” – auch dann, wenn die Drohne Schaden nimmt.