Das Sozialgericht Gotha hat Sanktionen bei ALGII für verfassungswidrig erklärt.
Zwar haben bereits Betroffene selbst das Bundesverfassungsgericht angerufen, doch laut bisherigem Sachstand ist es das erste Mal, dass ein Sozialgericht sich hinsichtlich der Sanktionen an das BVerfG wendet.