In North Dakota darf die Polizei Drohnen mit nichttödlichen Waffen ausrüsten. Dummerweise sind im Gesetz nur die tödlichen ausdrücklich verboten.
Damit ist nicht explizit, aber ganz legal die Ausrüstung mit allen Waffen möglich, die als nichttödlich oder weniger tödlich gelten, wozu neben Tränengas, Gummigeschossen, akustischen Waffen oder Pfefferspray auch Elektroschockwaffen zählen.