Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass sich Demonstranten, die die Polizei filmen, nicht automatisch ausweisen müssen. Dafür müsse schon eine „konkrete Gefahr“ für die öffentliche Sicherheit von ihnen ausgehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass sich Demonstranten, die die Polizei filmen, nicht automatisch ausweisen müssen. Dafür müsse schon eine „konkrete Gefahr“ für die öffentliche Sicherheit von ihnen ausgehen.