Offene WLAN-Netze: EuGH-Generalanwalt will Störerhaftung einschränken

In seinem Schlussantrag argumentiert der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof gegen die Störerhaftung für Anbieter kostenloser offener WLAN-Netze. Die Pflicht zur Unterbindung von Rechtsverletzungen bedeute zu große Einschränkungen.

[Heise]

Wenn das Gericht dem folgt, bin ich ja mal auf das Rumgeiere unserer Geliebten Bundesregierung gespannt, um an der Störerhaftung dennoch fest zu halten.

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