Das BVerfG hat den politischen Arm des Verfassungsschutzes nicht verboten. Die NPD sei zwar verfassungsfeindlich, aber zu unbedeutend um der Demokratie gefährlich zu sein. 

Finde ich nicht gut. Wenn eine Partei verfassungsfeindlich ist, gehört sie meiner Meinung nach unabhängig von ihrem Einfluss verboten. Genau das ist das Kriterium. Und das sah das BverfG beim Verbot der KPD selbst auch noch so:

Eine Partei kann nach dem Gesagten auch dann verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG sein, wenn nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, daß sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können. 

Dass vor dem Urteil heute Morgen nochmals der Verbotsantrag verlesen wurde, hat den deutschen Qualitätsjournalismus übrigens völlig überfordert:

Das Erste, Phoenix, Spiegel Online, Zeit Online, der RTL-Chefkorrespondent, der MDR, die NZZ, Stern.de – sie alle verschickten falsche Eilmeldungen via Twitter und als Push-Nachricht auf Smartphones, das Bundesverfassungsgericht habe dem NPD-Verbotsantrag stattgegeben.

Kleiner Tipp: Ein Urteil ist das, was nach „Im Namen des Volkes“ kommt. 

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