Ein Blick in die Zukunft: Die Übergroße Koalition will allen Geheimdiensten den vollständigen und automatisierten Zugriff auf die Lichtbilder der elektronischen Persos und Pässe erlauben. Und was Netzpolitik nicht erwähnt – der Polizei gleich mit!

In §2 Absatz 2 Personalausweisgesetz (PAuswG) heißt es momentan:

Die Polizei- und Ordnungsbehörden, die Steuerfahndungsstellen der Länder sowie die Behörden der Zollverwaltung dürfen das Lichtbild zum Zweck der Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten im automatisierten Verfahren abrufen, wenn die Personalausweisbehörde auf andere Weise nicht erreichbar ist und ein weiteres Abwarten den Ermittlungszweck gefährden würde.

Also klare Zweckbindung und stark eingeschränkter automatisierter Zugriff. Die Polizei soll dem Gesetzentwurf (PDF) zufolge hier aber auch gleich mit rausfallen und dafür als zweiter Satz eingefügt werden:

Die Polizeien des Bundes und der Länder, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst sowie die Verfassungsschutzbehörden der Länder dürfen das Lichtbild zur Erfüllung ihrer Aufgaben im automatisierten Verfahren abrufen.

Wurde zwar zunächst alles wieder von der Tagesordnung genommen, bekommen wir aber sicher bald erneut serviert. Inklusive zwangsweiser Aktivierung der eID-Funktion.

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