Richard Gutjahr hat in einem interessanten Interview mit Udo Vetter vom Lawblog die AGB des neuen E-Postbriefes diskutiert – die Deutsche-Post-Version der De-Mail. Da ist nichts mit Briefgeheimnis im Internet. In Schriftform lassen sich die angesprochenen Stellen der AGB kommentiert auch auf Gutjahrs Blog lesen. Wer da mitmacht, dem ist nun wirklich nicht mehr zu helfen.

Ein Gedanke zu “Der E-Postbrief

  1. Hallo,

    wir haben festgestellt, dass zu einigen Punkten in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum E-POSTBRIEF zusätzlicher Informationsbedarf besteht. Die identifizierten Punkte haben wir in einer eigenen FAQ erläutert, diese finden Sie hier: http://go.post.de/w4hao

    Mit freundlichen Grüßen

    Philipp Schwertner vom Serviceteam E-POSTBRIEF

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.