Richard Gutjahr hat in einem interessanten Interview mit Udo Vetter vom Lawblog die AGB des neuen E-Postbriefes diskutiert – die Deutsche-Post-Version der De-Mail. Da ist nichts mit Briefgeheimnis im Internet. In Schriftform lassen sich die angesprochenen Stellen der AGB kommentiert auch auf Gutjahrs Blog lesen. Wer da mitmacht, dem ist nun wirklich nicht mehr zu helfen.
Hallo,
wir haben festgestellt, dass zu einigen Punkten in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum E-POSTBRIEF zusätzlicher Informationsbedarf besteht. Die identifizierten Punkte haben wir in einer eigenen FAQ erläutert, diese finden Sie hier: http://go.post.de/w4hao
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schwertner vom Serviceteam E-POSTBRIEF