Auch so kann man(n) sich verdächtig machen: Udo Vetter berichtet von einem Mandanten, dessen Rechner bei der Untersuchung das Misstrauen der ermittelnden Beamten weckte, weil sie auf Partition D: keinerlei pornographische Darstellungen finden konnte. Klarer Fall – der Mann „trickst“, um seine Spuren zu verschleiern.
Wir halten also fest: Ein paar legale Pornos sollten stets auf der Festplatte eines Mannes sein – schon um die Kripo nicht ins Grübeln zu bringen.
Bleibt die Frage, was Frauen auf dem Rechner speichern müssen, um sich nicht verdächtig zu machen?
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