Auf zur nächsten Runde im Doktorarbeiten-Domino: Auch wenn es sich im Fall von Rösler nicht um den Vorwurf des Plagiats handelt, könnte der frischgebackene FDP-Vorsitzende und Wirtschaftsminister bei seiner Doktorarbeit gemogelt haben:

Die Illegalität des Erwerbs seines Doktortitels ergibt sich dadurch, dass die Studie nicht von Philipp Rösler geplant und durchgeführt wurde, sondern von anderen und zu einer Zeit, als er noch Student war. Es handelt sich also um eine Auftragsarbeit, über deren Auftraggeber sich Philipp Rösler ausschweigt.

Die Studie wurde, wie in der Dissertation auf Seite 6 zu erfahren ist, zwischen dem 1.7.1997 und dem 30.11.1998 durchgeführt und da war er noch Student.

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