Thomas Stadler zeigt, was der Richtervorbehalt in der Praxis Wert ist: gar nix! Der Beschluss zur Razzia beim Provider der Piratenpartei entspricht in keiner Weise den Anforderungen des BVerfG zu Durchsuchungen bei Nichtbeschuldigten – und zu der Erkenntnis muss man nicht einmal den besonderen Status der Piraten als Partei bemühen.