Thomas Stadler hat Neuigkeiten zum Bayerntrojaner: Die Software wurde mindestens in einem Fall auch nach dem Beschluss des Landgerichts Landshut mit der verbotenen Screenshot-Funktion weiter genutzt und die Anschaffung schlug mit sportlichen 400.000 Euro zu Buche.

Dazu passend hat der AK Vorrat heute einen „Leitfaden zum Datenzugriff“ (PDF) der Generalstaatsanwaltschaft München veröffentlicht, der zeigt, was für die Ermittler an Überwachungsmaßnahmen so alles möglich ist, und dass die rechtlichen Vorgaben dabei mitunter recht weit ausgelegt werden. Das ist nicht überraschend, aber in den Details interessant. Udo Vetter hat sich das Dokument auch schon vorgenommen.

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