Markus Kompa befasst sich mit der Vertraulichkeit von Diekmanns Mailbox und sieht kein rechtliches Hindernis für eine Veröffentlichung der Nachricht von Wulff. Nachrichten auf einem AB werden demnach wie schriftliche Äußerungen gewertet, und der Verfasser trägt das Risiko einer möglichen Veröffentlichung.

Update: Thomas Stadler schließt sich ihm an, gibt aber zu bedenken, dass „einige meinungsfeindliche deutsche Landgerichte“ das anders sehen könnten.

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