Neues aus dem NSU-Behörden-Sumpf: Das Bundeskriminalamt forderte die Bundespolizei zur Löschung von Handydaten eines Verdächtigen auf. Die hatte die Bundespolizei zuvor für das BKA entschlüsselt, und …
Üblicherweise muss die Bundespolizei ihre Ermittlungsergebnisse mindestens bis zum Abschluss des jeweiligen Gerichtsverfahren aufbewahren, weil die Beamten wichtige Zeugen werden können. Dann müssten sie genau belegen, woher die von ihnen beschafften Beweismittel stammen.