Ein 101-jähriger Brite wurde wegen Kindesmissbrauch zu 13 Jahren Haft verurteilt. Und in Indien ist ein Mann mal mit 108 Jahren aus gesundheitlichen Gründen entlassen worden.
Mir fallen bei uns zwar gerade keine älteren Angeklagten als die gut 90-jährigen Altnazis ein – und Mord verjährt ja eh nicht. Aber auch im oben genannten Fall wäre sowas bei uns denkbar. Die Verjährungsfrist für schweren Kindesmissbrauch beträgt nämlich 20 Jahre, beginnt aber erst mit dem 30. Geburtstag des Opfers. Und direkt altersabhängig ist die Hafttauglichkeit meines Wissens nicht.