Habt Ihr Euch auch schon gefragt, was man anstellen muss, um als Polizist seinen Beamtenstatus zu verlieren?

Der Polizist soll insbesondere auf dem Rosenheimer Herbstfest 2011 einen Jugendlichen geohrfeigt, mit den Knien gestoßen und mit dem Kopf gegen eine Wand geschleudert haben. Das Gericht sieht in der Tat keinen einmaligen Ausrutscher. Vielmehr sei sein Verhalten allgemein durch „ein gewisses Maß an Brutalität gekennzeichnet“ gewesen.

Die Primärquelle berichtet zudem, dass das Opfer bereits gefesselt war. Ob es da einfach zu viele Zeugen gab oder sich der Mann als Ex-Polizeichef von Rosenheim einfach zu viele Feinde gemacht hat und ihn kein Kollege mehr decken wollte, ist nicht überliefert.

Interessiert Euch der CO2-Ausstoß von Seehofers Dienstwagen? Mich eigentlich nicht. Das gepanzerte Ding ist natürlich schwer, und der Mann muss in dem Wagen auch „arbeiten“ können, was eine gewisse Größe bedingt – da braucht’s halt einen anständigen Motor. Aber warum ist der Wert dann ein Geheimnis?

Laut DUH hatte die Staatskanzlei argumentiert, dass Terroristen aus den CO2-Werten wertvolle Hinweise für einen Anschlag auf den Ministerpräsidenten gewinnen können. Der Argumentation folgte das Gericht aus nachvollziehbaren Gründen nicht.

Mit einer Verfassungsklage in Sachen Flüchtlingspolitik droht Seehofer Merkel ja nun schon länger. Jetzt aber auch so richtig offiziell mit Brief ins Kanzleramt und der Forderung nach „unverzüglichen“ Maßnahmen. Und da stellt sich mir die Frage, ob wir so eine Klage innerhalb einer Koalition schon mal hatten? Und vor allem: was dann passiert?

Ich befürchte – nix. Die CSU ist in der Übergroßen Koalition ja so unbedeutend, dass sie morgen aussteigen kann und es immer noch für eine Zweidrittelmehrheit reicht. Und wie es aussieht, wenn die CDU ihrer Kanzlerin mal die Meinung sagt, haben wir auf dem letzten Parteitag gesehen. Da ist nicht viel Widerstand zu erwarten. Und die SPD? Wohl kaum. Die haben beide viel Bock auf Regierung und wenig Bock auf Neuwahlen.

Ob da also 130 Aufständler für Misstrauensvotum oder Vertrauenfrage zusammen kämen? Und für ersteres müssten die sich dann sogar noch mit all den anderen Parteien auf einen Merkel-Nachfolger einigen. Aber zumindest wäre es amüsant, wenn die CSU wirklich mal ausstiege. *träum*

Das BVerfG hat die Herdprämie gekippt. Leider ohne den Irrsinn in der Sache einzustampfen, sondern „nur“ weil der Bund gar nicht berechtigt war, das Gesetz überhaupt zu erlassen. Das wäre Ländersache gewesen.

Zu einem weiteren Urteil könnte es aber durchaus kommen, denn der Seehofer hat schon erklärt, in Bayern weiterhin zu zahlen. Obwohl – zahlen sollen eigentlich noch immer wir alle für die spinnerte CSU-Idee. Und warum?

Die Leistung sei auf Basis einer Koalitionsvereinbarung in Berlin eingeführt worden. „Die heutige rechtstechnische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ändert nichts an der gemeinsamen politischen Willensbildung.“

„Rechtstechnische Entscheidung“ muss ich mir auf jeden Fall merken. Und ich freue mich schon darauf, wie wir in Brüssel nach einem endgültigen Aus der PKW-Maut auf die Zahlung der entgangenen Einnahmen bestehen, weil das ja auch nichts an unserer gemeinsamen politischen Willensbildung ändert. wink

PS: Den „KBA-Chef Zinke“ im Artikel zur Maut muss man aber auch ganz genau lesen.

Die bayerische Polizei hat ihr Personal für Schleierfahndungen seit dem G7-Gipfel um 500 Polizisten erhöht.

In Bayern darf die Polizei jetzt kontrollieren, wo und was sie will – überall und jederzeit, ohne konkreten Verdacht und ohne jemanden zu suchen. Eine Art Vorratsdatenspeicherung auf deutschen Straßen. Und die CSU empfiehlt ihr Schleierfahndungs-Rezept auch den anderen Bundesländern.

Klare Ansage von CSU-Generalsekretär Scheuer:

In jedem Fall werden wir in Bayern alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit das Christentum bei uns in Bayern privilegiert bleibt und weiterhin das prägende Wertefundament für unsere Gesellschaft ist.

Um die gelebte Praxis der Privilegierung des Christentums hierzulande und insbesondere in Bayern zu leugnen, bedarf es ja einiger Phantasie. Und dass viele Politiker das GG eher als grobe Richtschnur für das sehen, was sie so verbrechen können, nimmt auch nicht wunder. Trotzdem immer schön, wenn es mal einer offen ausspricht.

Rechtsstaaten erkennt man ja unter anderem daran, dass man nicht nachträglich für Dinge bestraft werden kann, die zum Zeitpunkt der Tat noch gar nicht strafbar waren oder verjährt sind. Und in Bayern gehen die Uhren bekanntlich anders:

Trotzdem hat der neue bayerische Justizminister Winfried Bausback nun offenbart, dass er einen Gesetzentwurf erarbeiten ließ, der rückwirkend gelten und dafür sorgen soll, dass der Kunstsammler Cornelius G., bei dem die Staatsanwaltschaft Augsburg im Frühjahr 2012 1406 Kunstwerke und andere Dokumente beschlagnahmen ließ, einen Teil der Gemälde auch dann nicht zurückbekommt, wenn sie nach derzeitiger Rechtslage sein Eigentum sind.

Das ist doch mal ein gelungener Einstand für den Neuen!

Ob dieser Landesvertreter sein Land noch immer vertreten darf? So offen kann man doch nicht einfach über das Kfz-Kennzeichen-Scanning in Bayern sprechen:

Die vom Kläger angeführte abschreckende Wirkung etwa vor einer Beteiligung an einer Demonstration hält der Landesvertreter nicht für ein Manko, sondern für eines der Ziele der Maßnahme. Es sei geplant, dass eine Nummernschilderkennung „im Vorfeld einer Versammlung die Entscheidung über die Teilnahme an dieser beeinflussen kann“. Erlaubt sein müsse auch die Fahndung nach Autos, die nicht gestohlen oder durch andere Straftaten abhanden gekommen seien, führt der Landesanwalt aus.

Thomas Stadler hat Neuigkeiten zum Bayerntrojaner: Die Software wurde mindestens in einem Fall auch nach dem Beschluss des Landgerichts Landshut mit der verbotenen Screenshot-Funktion weiter genutzt und die Anschaffung schlug mit sportlichen 400.000 Euro zu Buche.

Dazu passend hat der AK Vorrat heute einen „Leitfaden zum Datenzugriff“ (PDF) der Generalstaatsanwaltschaft München veröffentlicht, der zeigt, was für die Ermittler an Überwachungsmaßnahmen so alles möglich ist, und dass die rechtlichen Vorgaben dabei mitunter recht weit ausgelegt werden. Das ist nicht überraschend, aber in den Details interessant. Udo Vetter hat sich das Dokument auch schon vorgenommen.

Vor wenigen Tagen hat sich Emanuel Schach Gedanken zur strafrechtlichen Verantwortung beim Einsatz des Bayerntrojaners gemacht, nun folgt der nächste Akt: die Piratenpartei Bayern hat Strafanzeige gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann und andere gestellt – zusammen mit der Humanistischen Union Südbayern. Vertreten werden sie übrigens von Thomas Stadler, der sich vermutlich sehr über das Mandat gefreut hat. Der letzte Absatz der Strafanzeige (PDF) gefällt mir besonders:

Sollten Ermittlungen nicht aufgenommen werden, obwohl ohne Zweifel ein hohes Maß an Tatverdacht besteht, müsste meine Mandantin davon ausgehen, dass die bayerische Justiz nicht ohne Ansehung der Person ermittelt, sondern vielmehr nach politischen Kriterien bzw. Vorgaben.

Das ging ja Schlag auf Schlag: das BKA dementiert, der Innenminister flieht, eine CCC-Quelle outet sich und Bayern gesteht. Gut, das ließ sich nun auch nicht mehr abstreiten, aber der Fall ist interessant: In dieser Ermittlung steht es nämlich außer Frage, dass tatsächlich widerrechtlich Screenshots gemacht wurden – festgestellt vom Landgericht Landshut. Dem Opfer wurde der Trojaner bei einer Zollkontrolle am Münchener Flughafen untergeschoben, und trotzdem versucht sich der bayerische Innenminister noch herauszureden:

Noch nicht geklärt ist laut Herrmann, ob es sich bei der vorliegenden Datei um eine Testversion oder um die später tatsächlich eingesetzte Software handelt.

Na dann, kurzes Feedback: die Screenshot-Funktion tut prima!

In Bayern ist der Trojaner nach offiziellen Angaben vom April bisher fünf Mal eingesetzt worden, und einen Einsatz gibt Brandenburg zu. Dort allerdings benötigt man Amtshilfe einer Bundesbehörde. Da bin ich doch mal gespannt, welche der Bundesbehörden, die keine Trojaner einsetzen, das ist.

Und um nicht immer nur zu meckern: „Bundestrojaner“ wird gelobt

Update: Übrigens, unter der vom BVerfG geforderten „konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut“ versteht die bayerische Polizei im obigen Fall schlicht Drogenhandel!

Und der Bayerntrojaner ist wohl ein Hesse und soll von der DigiTask GmbH aus Haiger kommen.