Das Kölner Verwaltungsgericht hat eine muslimische Beschneidungsfeier am Karfreitag verboten, weil es die Christen nun mal lieber sehen, wenn an diesem Tag alle mit ihnen trauern. Dass Schachturniere an einem solchen Tag gar nicht gehen, versteht sich ja von selbst – aber bei religiösen Feiern bedarf das schon einer Begründung:

Bei dieser Abwägung kam das Gericht zu dem Schluss, dass dem Karfreitag als kalendergebundenem Feiertag Vorrang einzuräumen sei.

Das mag erst mal halten. Aber grob überschlagen dürften hierzulande auch jeden Tag rund 100 Jungs in jüdische Familien geboren werden. Und denen hat ihr Gott nunmal vorgeschrieben, dass der Nachwuchs am achten Tag zu verstümmeln ist – Karfreitag hin oder her.

Vielleicht dürfen die Verfassungsrichter ja mal darüber befinden, was ihm wohl wichtiger ist. Außerdem baue ich weiterhin auf die Schafi’iten. wink

Wie viele Schafi’iten haben wir eigentlich in Deutschland? Das ist nämlich eine islamische Glaubensgemeinschaft, die sowohl Jungen als auch Mädchen genitalverstümmeln lässt. Und da freue ich mich doch jetzt schon auf den Prozess vor dem BVerfG, wenn so ein schafi’itisches Paar mal ungleichgeschlechtliche Zwillinge bekommt:

Trotz vollständig gleicher Motivation der schafi’itischen Eltern, Erfüllung einer religiösen Pflicht, sagt das heutige einfache Recht: Die Penisvorhaut dürft ihr beschneiden, die Klitorisvorhaut nicht. Für diese Ungleichbehandlung gibt es keinen Sachgrund.

Großartiger Artikel zum Thema Genitalverstümmelung: Das weibliche Geschlecht ist sakrosankt, das männliche disponibel.

Das, was eine Frau körperlich ausmacht, ist unantastbar. Aber das, was einen Mann körperlich ausmacht, darf zurechtgeschnitten werden. Das weibliche Geschlecht ist sakrosankt, das männliche disponibel. Juristisch ist Paragraf 226a nicht so schlimm; ihn wird das Bundesverfassungsgericht kassieren. Allerdings müssen wir überlegen, wie viele Botschaften dieser Art wir Männern und Jungen noch zumuten möchten.

Wenn ich im Bundestag für die religiotisch motivierte Genitalverstümmelung von Jungs gestimmt hätte, würde ich ja zum Thema den Ball flach halten, um die offensichtliche Diskriminierung nicht allzu sehr zu betonen. Statt dessen: Siegfried Kauder möchte die weibliche Genitalverstümmelung explizit unter Strafe stellen. Da reicht dann nicht mal mehr schwere Körperverletzung als Straftatbestand aus.

Dass es passieren wird, ist klar. Nun wissen wir auch, wie die Merkel-Bande die religiotisch motivierte Genitalverstümmelung bei Jungen legalisieren will. Das Kindschaftsrecht im BGB soll um einen §1631d erweitert werden:

Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird.

Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist.

Da freue ich mich doch schon auf den ersten Spinner, der klagt, weil er seine Tochter nicht beschneiden darf. Und wie eine Beschneidung das Kindeswohl nicht gefährden könnte, ist mir immer noch nicht klar. Den Regeln der ärztlichen Kunst würde es jedenfalls entsprechen, so einen Unfug komplett zu unterlassen.

Der Deutsche Ethikrat findet die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen total dufte. Nur auf eine Betäubung müssen sie bestehen, aber dann kann das blutige Ritual aus der Bronzezeit weitergehen. Allein der Hamburger Jurist Reinhard Merkel sieht in einem zu erwartenden „jüdisch-muslimischen Sonderrecht“ einen „Sündenfall des Rechtsstaates“. Hören wird man auf ihn leider nicht.

Update: Die taz hat auch noch ein Schmankerl:

Als Leo Latasch, Direktoriumsmitglied des Zentralrats der Juden, das Video der Beschneidung eines kleinen Jungen vorführte, fiel eine Zuschauerin in Ohnmacht. Eigentlich wollte Latasch zeigen, wie schnell und harmlos der Eingriff sei.

An intellektuellen Tiefschlägen seitens der Befürworter von religiösen Verstümmlungen herrscht in der aktuellen Beschneidungsdebatte nun wahrlich kein Mangel. Trotzdem schafft es der katholische Theolge Wolfgang Ockenfels, hier noch ganz neue Maßstäbe zu setzen:

Irreversibel ist dieser Akt keineswegs. Eine Vorhaut lässt sich heute ebenso leicht nachträglich implantieren wie man ein Glaubensbekenntnis wechseln kann.

Das Schwingen mit der Holocaust-Keule verfehlt auch diesmal seine Wirkung nicht, und die Bundesregierung will die religiotisch motivierte Beschneidung von Jungen legalisieren. Auch SPD und Grüne wollen da irgendwas abwägen. Ob mir irgendwann mal jemand erklären kann, warum die Religionsfreiheit der Eltern eingeschränkt wird, wenn sie ihre Kinder nicht mehr verstümmeln dürfen?