Dass es passieren wird, ist klar. Nun wissen wir auch, wie die Merkel-Bande die religiotisch motivierte Genitalverstümmelung bei Jungen legalisieren will. Das Kindschaftsrecht im BGB soll um einen §1631d erweitert werden:
Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird.
Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist.
Da freue ich mich doch schon auf den ersten Spinner, der klagt, weil er seine Tochter nicht beschneiden darf. Und wie eine Beschneidung das Kindeswohl nicht gefährden könnte, ist mir immer noch nicht klar. Den Regeln der ärztlichen Kunst würde es jedenfalls entsprechen, so einen Unfug komplett zu unterlassen.