Im NPD-Verbotsverfahren hat das BVerfG vom Bundesrat mehr Beweise für die Abschaltung der V-Leute gefordert. Der letzte Versuch scheiterte ja auch schon daran, dass nach Abzug der V-Leute nicht mehr viel zum Verbieten übrig blieb.
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Den hatten zumindest die Schweizer Abgeordneten mit einem Lachanfall ihres Bundesrates Hans-Rudolf Merz.