Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden hat, dass der Bundestag eine „informationspflichtige Behörde“ ist und Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes nicht grundsätzlich unter Verschluss halten darf.

Bislang war man im Bundestag der Ansicht, derartig nachgefragte Gutachten seien von der freien Mandatstätigkeit umfasst und daher nicht öffentlich. Andernfalls entstünde eine „Schere im Kopf“, die etwa Abgeordnete etwa von naiven Fragen abhalte.

Na hoffentlich nicht. smile