Der Kirchenjurist Hans-Michael Heinig hält das Video von Carolin Kebekus für „völlig harmlos“. Das war dieses hier. Viel wichtiger finde ich aber:

Jedenfalls gibt es viele Missverständnisse – Sie reden ja auch gerade von Blasphemie, und darum geht es da gerade nicht. Gott ist kein Grundrechtsträger, sagt Josef Isensee, ein Bonner Kollege, die Ehre Gottes wird in keiner Weise von der staatlichen Rechtsordnung geschützt, auch nicht das religiöse Gefühl des einzelnen Gläubigen, sondern das Schutzgut, das das Strafrecht da kennt, ist der öffentliche Friede. Im Religionsthema entzünden sich die Gemüter sehr schnell, da gibt es besondere Empfindsamkeiten, und deshalb will man hier zur Gefahrenvorsorge ein Stück weit ins Vorfeld gehen und schon die Führung des Wortes bestrafen und nicht erst die eigentliche Gewalttat. Das ist für einen freiheitlichen Verfassungsstaat schon sozusagen ein eigenes Problem, die Meinungsfreiheit so weit zurückzuschneiden und zurückzudrängen gegenüber dem Schutzgut öffentlicher Frieden, dass der, der nur redet, schon bestraft wird. Insoweit kann ich überhaupt nicht verstehen, wenn im öffentlichen Raum gefordert wird, die Norm müsse geschärft werden. Eher müsste man überlegen, ob wir sie wirklich brauchen.

Hervorhebungen von mir. Der Mann ist immerhin Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Danke, WDR! Es ist immer schade, wenn gute Beiträge durch die Ausstrahlung auf einem quotenschwachen Spartenkanal nicht die Aufmerksamkeit erfahren, die sie verdient haben. Und offenbar ist dem WDR ein Beitrag von Carolin Kebekus so wichtig, dass die Kölner sich den Streisand-Effekt zunutze machen, um ihr „kleines Image-Video für die Kirche“ doch noch einer breiteren Öffentlichkeit nahezubringen: WDR zensiert Kirchen-Rap.