sueddeutsche.de hat sich auch für meine kleine LSR-Whitelist qualifiziert. Die Aussage hat zwar keinen Bezug zur aktuellen Diskussion, ist dafür aber sehr konkret:

Einfaches Zitieren unserer Texte ist immer erlaubt, solange sich die Länge des Zitats im Rahmen hält. Drei Sätze plus Überschrift und Vorspann halten wir dabei für eine gute Grenze. Verlinken Sie bitte auf unseren Text.

Das Bundesjustizministerium stellt die Texte seiner Webseite unter eine CC-Lizenz. Aus der Pressemitteilung:

Die Informationen des Bundesjustizministeriums werden mit Steuergeldern erstellt und sollten daher für jeden zugänglich und verfügbar sein. Deshalb führen wir nun ein Lizenzmodell ein, dass die Verwendung und Weiterverbreitung unserer Texte urheberrechtlich erlaubt.

Ein kleiner Schritt, aber immerhin in die richtige Richtung. Und irgendwann überlegen wir dann vielleicht auch mal, was der Unterschied zu den mit Gebührengeldern erstellten Informationen der Öffentlich-Rechtlichen ist.

Auch wenn das Leistungsschutzgelderpressungsrecht noch nicht ganz beschlossene Sache ist, wurde mit der Verabschiedung des kurzfristig geänderten Entwurfs im Bundestag die Rechtssicherheit zumindest nicht merklich erhöht. Ist ab jetzt „Bloggen am Limit“ (daMax) angesagt?

Die Meinungen gehen auseinander. Robert Basic sieht für Blogger kein ProblemUdo Vetter schon. Ich tendiere auch zu der Ansicht, dass der tatsächliche Gesetzestext für die gewerbsmäßigen Abmahner eine untergeordnete Rolle spielen dürfte – Motto: Versuch macht klug. Und das Risiko ist mir zu hoch, weshalb ich es hier jetzt auch mit Thomas Knüwer halte:

Nun gut. Deutschlands Verlage haben klar gemacht, dass sie in der Welt des Internets nicht mitspielen wollen. Also tun wir, die wir Dinge ins Internet schreiben, ihnen doch den Gefallen.

Während auf seinem Blog deutsche Verlagsinhalte nun aber gar nicht mehr stattfinden, werde ich hier weiterhin solche zitieren, die sich klar gegen das LSR positioniert oder transparente Zitatrichtlinien haben. Eine leider recht kurze Whitelist hat Vera nebenan. Ich werde mir die Begründungen dort mal im Detail durchsehen und hier meine persönliche, kleine Whitelist pflegen. Bewerbungen werden in Leitartikelform, als Pressemitteilung oder auch persönlich gerne entgegen genommen. wink

Ob ich für meine alten Notizen das LSR-Plugin von D64 wieder aktiviere, weiß ich noch nicht. Denn das Problem wäre im Fall der Fälle ja ohnehin nicht die Verlinkung, sondern das Zitat – und da hilft es leider nicht. Dennoch ist es mit seiner Umleitung auf eine informative Landingpage eine klare Empfehlung für alle, die weiterhin auf die damit gefilterten Verlagsseiten verlinken wollen oder nennenswerte Treffer auf alte Artikel haben.

Interessante Frage: Wer koordiniert die Urheberrechtskampagne?

Die jetzige Kampagne dient deshalb wohl gerade auch dem Zweck, die notwendige Debatte über eine gesetzliche Stärkung des Urhebervertragsrechts zu verhindern. Es ist betrüblich, dass derart viele Intellektuelle dieser eher durchsichtigen Strategie auf den Leim gehen.

Und weil man es dieser Tage immer mal wieder brauchen kann, hier die aktuelle Beschlusslage der Piraten zum Thema Urheberrecht.

Update: Dem Trend zu Kampagnen und Petitionen folgend hier eine unterstützenswerte: Wir sind die Bürgerinnen und Bürger. Für ein Urheberrecht im Internet.

Bild und Handelsblatt haben ein Bild bei Facebook geklaut und als „Klickhure“ missbraucht – übrigens ein schöner Branchen-Slang für die klickträchtigen Bilderstrecken. Und während das Handelsblatt wohl angemessen reagiert und sich beim Fotografen gemeldet hat, wurde das Bild von Bild einfach klammheimlich gelöscht:

Ob Bild.de wirklich glaubt, mit einer solchen Dreistigkeit durchkommen zu können? Na ja, dann werde ich den Damen und Herren wohl ganz offiziell ihre Urheberrechtsverletzung mitteilen müssen, inklusive der dazugehörigen Rechnung. Schließlich habe ich ja einen Screenshot der Seite gemacht. Und wenn das auch nicht hilft, geht’s halt doch noch zum Anwalt. Dafür wird Springer bestimmt das größte Verständnis haben, so wie dessen Gazetten immer wieder die vermaledeiten „Internetschnorrer“ geißeln, oder?

Ich finde es ja sehr begrüßenswert, wenn Politiker sich den Grenzen ihres Wissens bewusst sind und Tuchfühlung mit der realen Welt aufnehmen, um ihre mangelnde Erfahrung auszugleichen. So zum Beispiel Sebastian Edathy (SPD), immerhin Mitglied des Rechtsausschusses des Bundestages und mitverantwortlich für Gesetze zum Thema Urheberrecht. Dessen Grenzen versuchte er auszuloten, indem er wohl mehrere urheberrechtlich geschützte Bilder auf seiner öffentlichen Facebook-Seite verwendete. Weniger geschickt versuchte er sich dann auch an §185 StGB, hier hätte ich mir mehr Mut gewünscht.

Ein kleiner Tipp: Für einen noch besseren Realitätsabgleich empfiehlt sich ein vorheriger Verzicht auf die parlamentarische Immunität.