Das Bundesjustizministerium stellt die Texte seiner Webseite unter eine CC-Lizenz. Aus der Pressemitteilung:

Die Informationen des Bundesjustizministeriums werden mit Steuergeldern erstellt und sollten daher für jeden zugänglich und verfügbar sein. Deshalb führen wir nun ein Lizenzmodell ein, dass die Verwendung und Weiterverbreitung unserer Texte urheberrechtlich erlaubt.

Ein kleiner Schritt, aber immerhin in die richtige Richtung. Und irgendwann überlegen wir dann vielleicht auch mal, was der Unterschied zu den mit Gebührengeldern erstellten Informationen der Öffentlich-Rechtlichen ist.

Die GEMA verklagt Musikpiraten e.V. wegen Nutzung eines Creative-Commons-Songs. Das strittige Stück wurde unter Pseudonym veröffentlicht, und so meint die GEMA nicht prüfen zu können, ob ihr da eine Vergütung zusteht. Und wie immer in solchen Fällen, steht ihr dann eine Vergütung zu – meint zumindest die GEMA. Na, wenn das Verfahren nicht ein Amüsemang erster Kajüte wird. (via)