Offene WLAN-Netze: EuGH-Generalanwalt will Störerhaftung einschränken
In seinem Schlussantrag argumentiert der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof gegen die Störerhaftung für Anbieter kostenloser offener WLAN-Netze. Die Pflicht zur Unterbindung von Rechtsverletzungen bedeute zu große Einschränkungen.
[Heise]
Wenn das Gericht dem folgt, bin ich ja mal auf das Rumgeiere unserer Geliebten Bundesregierung gespannt, um an der Störerhaftung dennoch fest zu halten.