Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen keine Europäischen Haftbefehle mehr ausstellen. Das entschied der EuGH bereits 2019 in einem Urteil, weil deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig genug seien. Sprich: nicht unabhängig.
Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen keine Europäischen Haftbefehle mehr ausstellen. Das entschied der EuGH bereits 2019 in einem Urteil, weil deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig genug seien. Sprich: nicht unabhängig.