Es gibt also doch einen guten Grund, in die Kirche zu gehen:

In der gestrigen PNP (Altötting-Teil) stand, dass ein GEMA-Vertreter gesagt hat, dass der Gemeindegesang nicht veröffentlichungspflichtig sei, da kein Publikum da sei, wenn alle mitsängen.

Wenn aber erst mal Publikum da ist, lässt sich die GEMA sicher nicht lange bitten. Und wenn sich dann GEMA und Kirche prügeln, kann es nur Gewinner geben.

Die GEMA verklagt Musikpiraten e.V. wegen Nutzung eines Creative-Commons-Songs. Das strittige Stück wurde unter Pseudonym veröffentlicht, und so meint die GEMA nicht prüfen zu können, ob ihr da eine Vergütung zusteht. Und wie immer in solchen Fällen, steht ihr dann eine Vergütung zu – meint zumindest die GEMA. Na, wenn das Verfahren nicht ein Amüsemang erster Kajüte wird. (via)