Zur weiteren Verwahrung von Gustl Mollath in der Psychiatrie nach seinem Auftritt vor dem bayerischen Landtag muss ich mal Fefe komplett raubmordkopieren:
Mollath bleibt in der Psychiatrie. Warum? Festhalten, das ist echt unglaublich: Das Gericht hat den Gutachter von damals, dessen Gutachten Mollaths Einweisung begründet hat, zu einem Kommentar aufgefordert. Und der hat gesagt, er sehe sich Anfeindungen ausgesetzt und weigere sich. Daher gibt es jetzt kein neues Gutachten.
Nun wird sich der eine oder andere vielleicht fragen, wieso die nicht einen anderen Gutachter nehmen? Dieser Gutachter würde ja, wenn es nach meinem Rechtsempfinden ginge, in Europa eh nie wieder mit Gutachten beauftragt werden, und die Staatsanwaltschaft müsste für sein ursprüngliches Gutachten mal Ermittlungen starten. Aber mich fragt ja keiner.
Es gibt also kein neues Gutachten. Auf die Idee, einen anderen Gutachter zu fragen, kommt offenbar niemand. Oder hey, vielleicht gibt es da auch irgendwelche formaljuristischen Gründe. Und damit sind dem Gericht die Hände gebunden. Nein, wirklich! Das Bayreuther Gericht sagt, ohne neues Gutachten sind die Tatsachenfeststellungen von damals weiterhin rechtskräftig und sie können nichts machen. Andere Neuigkeiten gibt es in dem Fall auch nicht, weil das Regensburger Landgericht seit Monaten nicht in der Lage ist, die von der Staatsanwaltschaft (!) beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens mal anzugehen.
Ihr seht schon: Da geht leider gar nichts. Weil halt nichts geht. Wenn irgendwo was ginge, dann ginge da vielleicht was. Aber so geht da leider gar nichts. Völlig klar. Der Mollath muss in der Psychiatrie bleiben.
Ich frage mich ja, ob das etwas schneller ginge, wenn man einstweilig ein paar der zuständigen Beamten in die Psychiatrie einwiese. Die scheinen ja überhaupt keine Vorstellung zu haben, was für eine enorme Schuld sie da schon auf sich geladen haben und gerade noch schlimmer machen.