Gustl Mollath scheitert mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof. Aktuell ist er vom Vorwurf der Körperverletzung an seiner Frau nur freigesprochen, weil das Landgericht Regensburg seine Schuldunfähigkeit nicht ausschließen konnte. Von der Misshandlung als solches ging es aber weiterhin aus.

Dem BGH zufolge reicht es nicht aus, wenn ein Angeklagter durch den Inhalt der Urteilsgründe in irgendeiner Weise belastet ist. Der Richterspruch müsse schon einen „unmittelbaren Nachteil“ für den ehemals Angeklagten enthalten. Das sei aber nicht der Fall, hieß es.

Prinzipiell nachvollziehbar. Aber wenn ein Fall von solchem öffentlichen Interesse begleitet wurde, denke ich schon, dass der nach wie vor im Raum stehende Vorwurf einen „unmittelbaren Nachteil“ für den Freigesprochenen darstellt. Man denke nur an Bewerbungsgespräche, wo man davon ausgehen muss, dass dem Arbeitgeber diese Anschuldigungen auch bekannt sind.

Zur Abwechslung mal eine gute Nachricht: Mollath kommt frei! Das OLG Nürnberg hat die Wiederaufnahme seines Verfahrens und die sofortige Freilassung aus der Psychiatrie angeordnet. In einem Rechtsstaat würden nun… okay, wir wollen jetzt nicht gleich übertreiben.

Eine Zusammenfassung von Erwin Pelzig:

pelzig-mollathUpdate: Warum erklärt die Aktuelle Kamera eigentlich, die Vorwürfe Mollaths hätten sich zum Teil als wahr herausgestellt, wenn im Bericht der Hypo Vereinsbank steht: „Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt“?

Zur weiteren Verwahrung von Gustl Mollath in der Psychiatrie nach seinem Auftritt vor dem bayerischen Landtag muss ich mal Fefe komplett raubmordkopieren:

Mollath bleibt in der Psychiatrie. Warum? Festhalten, das ist echt unglaublich: Das Gericht hat den Gutachter von damals, dessen Gutachten Mollaths Einweisung begründet hat, zu einem Kommentar aufgefordert. Und der hat gesagt, er sehe sich Anfeindungen ausgesetzt und weigere sich. Daher gibt es jetzt kein neues Gutachten.
Nun wird sich der eine oder andere vielleicht fragen, wieso die nicht einen anderen Gutachter nehmen? Dieser Gutachter würde ja, wenn es nach meinem Rechtsempfinden ginge, in Europa eh nie wieder mit Gutachten beauftragt werden, und die Staatsanwaltschaft müsste für sein ursprüngliches Gutachten mal Ermittlungen starten. Aber mich fragt ja keiner.

Es gibt also kein neues Gutachten. Auf die Idee, einen anderen Gutachter zu fragen, kommt offenbar niemand. Oder hey, vielleicht gibt es da auch irgendwelche formaljuristischen Gründe. Und damit sind dem Gericht die Hände gebunden. Nein, wirklich! Das Bayreuther Gericht sagt, ohne neues Gutachten sind die Tatsachenfeststellungen von damals weiterhin rechtskräftig und sie können nichts machen. Andere Neuigkeiten gibt es in dem Fall auch nicht, weil das Regensburger Landgericht seit Monaten nicht in der Lage ist, die von der Staatsanwaltschaft (!) beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens mal anzugehen.

Ihr seht schon: Da geht leider gar nichts. Weil halt nichts geht. Wenn irgendwo was ginge, dann ginge da vielleicht was. Aber so geht da leider gar nichts. Völlig klar. Der Mollath muss in der Psychiatrie bleiben.

Ich frage mich ja, ob das etwas schneller ginge, wenn man einstweilig ein paar der zuständigen Beamten in die Psychiatrie einwiese. Die scheinen ja überhaupt keine Vorstellung zu haben, was für eine enorme Schuld sie da schon auf sich geladen haben und gerade noch schlimmer machen.

Als ich heute Morgen noch im Halbschlaf mitbekam, dass die Polizei bei einer Frau aufgelaufen ist, die einen kritischen Tweet zu Beate Merk im Fall Mollath verfasst hatte, dachte ich zumindest an eine handfeste Beleidigung. Oder vielmehr an etwas, was man mit viel bösem Willen so verstehen kann. Statt dessen:

Wann Mollath frei kommt? Diese Frage könnte man Frau Merk am Mo. 10.06.2013 um 19. Uhr im Landgasthof Holfoding stellen

Mal eine Frage an die Älteren: hatten wir hier mal so was wie einen Rechtsstaat, oder war das schon immer Propaganda?