Die Hinrichtung Bin Ladens durch die USA hat unsere Kanzlerin ja unter anderem so kommentiert:
Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten.
Das kam bekanntermaßen nicht überall gut an, und nun hat ein Hamburger Richter sie deswegen angezeigt: Billigung einer Straftat nach § 140 StGB. Spannend dürfte dabei leider nicht das Ergebnis, sondern nur die Begründung sein, mit der die Staatsanwaltschaft kein Verfahren einleitet.
Übrigens fiel der Satz als Antwort auf die Frage eines Journalisten, ob denn auch deutsche Sicherheitskräfte mutmaßliche Terroristen ohne Anklage, Verfahren und Urteil gezielt töten können sollten (letzte Frage bei 4:45):
http://www.youtube.com/watch?v=cuCXwuPE0EQ
Die Ablehnung einer solchen Idee klingt nun wahrlich anders…