Das ist enttäuschend. Das Bundesverfassungsgericht will die Möglichkeiten zur Eingabe von Verfassungsbeschwerden reduzieren. Die Richter stören sich offenbar an den vielen unprofessionellen Eingaben der Bürger.
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Der Europäische Gerichtshof stellt klar, dass Copyright-Filter in sozialen Netzwerken nicht mit EU-Recht und den europäischen Grundrechten vereinbar sind:
Der ausdrückliche Hinweis auf die Grundrechte dürfte ein Wink an die Politik sein, dass eine allgemeine Filterpflicht auch nicht durch Änderung des EU-Rechts eingeführt werden könnte, sondern generell unverhätnismäßig wäre.
Für Internetprovider hatte der EuGH das schon im November geklärt.
In Rheinland-Pfalz müssen die Zeugen Jehovas den Kirchen gleichgestellt werden, hat das Verwaltungsgericht in Mainz entschieden. Vielleicht gar nicht so schlecht: je mehr neue Eso-Vereine vom Staat unterstützt werden, desto eher werden vielleicht auch mal die Privilegien der alten thematisiert.
Interessantes Urteil: Vereine dürfen ihre Mitgliederversammlung im Chat abhalten, meint zumindest das Oberlandesgericht Hamm. Für die Parteien wird das wegen des strengeren Parteiengesetzes wohl keine Lösung sein, aber für viele andere Vereine dürfte das einiges erleichtern.
Wer wie ich davon ausging, dass mittlerweile selbstverständlich alle Opfer der Hexenverbrennung juristisch rehabilitiert sind, sieht sich getäuscht. Dem ist nämlich nicht so, und im Fall zweier 1738 hingerichteter Frauen will der Düsseldorfer Kulturdezernent Hans-Georg Lohe daran auch nichts ändern:
Die Düsseldorfer CDU hält es für unstrittig, dass die beiden verurteilten Frauen „in abergläubische Praktiken“ verwickelt gewesen seien.
Abergläubische Praktiken? Werden dann demnächst in Düsseldorf auch Homöopathen verbrannt?
Thomas Stadler zeigt, was der Richtervorbehalt in der Praxis Wert ist: gar nix! Der Beschluss zur Razzia beim Provider der Piratenpartei entspricht in keiner Weise den Anforderungen des BVerfG zu Durchsuchungen bei Nichtbeschuldigten – und zu der Erkenntnis muss man nicht einmal den besonderen Status der Piraten als Partei bemühen.
Wieder was gelernt, wenn auch nicht aktuell. Von deutschen Gerichten wird auch nach ausländischen Gesetzen Recht gesprochen, vor allem im Familien- und Erbrecht:
Das Nebeneinander verschiedener Rechtsvorstellungen sei „Ausdruck der Globalisierung“, sagt der Erlanger Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe, „wir wenden islamisches Recht genauso an wie französisches.“ Doch während etwa Kanada für seine Einwanderer grundsätzlich keine ausländischen Rechtsregeln anerkennt, lässt das deutsche Recht solche Normen gelten – solange sie nicht der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten zuwiderlaufen. Zwangsehen und Steinigungen sind deshalb verboten.