Jeder, der schon einmal einen Schulaufsatz verfasst hat, weiß, dass es unmöglich ist, unbewusst in den epischen Ausmaßen ab- und umzuschreiben, wie es Guttenberg in seiner Dissertation getan hat. Wenn man dennoch den Vorwurf des Vorsatzes entkräften will, muss man sich also schon etwas einfallen lassen, so wie Staatsanwaltschaft Hof:
Die Ermittler, so der „Spiegel“ weiter, können in Guttenbergs Handeln lediglich einen „Eventualvorsatz“ erkennen. Demnach hat es Guttenberg zumindest ernsthaft für möglich gehalten, beim Verfassen seiner Doktorarbeit zu täuschen und die Folgen seines Handelns auch in Kauf genommen. Bewusst getäuscht habe er aber nicht.
Beeindruckend oder? Und dabei hat er das Plagiieren vor seiner Doktorarbeit schon in einem Artikel geübt.