Anlegern, die in der Vergangenheit keine Kirchensteuer auf ihre Kapitalerträge abgeführt haben, drohen keine Verfahren wegen Steuerhinterziehung. “Es gibt keinen Straftatbestand der Kirchensteuerhinterziehung”, erklärte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums gegenüber dem “Tagesspiegel”.
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Skydaddy rechnet am Beispiel des Erzbistums München und Freising vor, warum die Kirchensteuer den Staat belastet und nicht entlastet.