Was uns gerade noch gefehlt hat: Eine GEMA für Leistungsschutzgelderpresser.
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Springer möchte natürlich trotz Leistungsschutzrecht weiterhin (auch kostenlos) bei Google News gelistet werden. Das war ja mal so sicher wie das sprichwörtliche Amen in der Kirche. Was für ein widerliches Pack!
Ist die Krise der deutschen Zeitungsverlage nun eigentlich Geschichte, weil Google die Verleger mit ihrem schnieken Leistungsschutzrecht jetzt reich entlohnt? Ähm, nein: Verlage, die einer kostenlosen Nutzung Ihrer Inhalte nicht zustimmen, fliegen bei Google News einfach aus dem Index. Damit konnte ja nun wirklich niemand rechnen.
Rechtsanwalt Thomas Schwenke hat ein sehr umfangreiches FAQ zum Leistungsschutzrecht veröffentlicht. Und auf Radio Utopie gibt es auch eine Whitelist mit Links zu den Statements der Verlage.
sueddeutsche.de hat sich auch für meine kleine LSR-Whitelist qualifiziert. Die Aussage hat zwar keinen Bezug zur aktuellen Diskussion, ist dafür aber sehr konkret:
Einfaches Zitieren unserer Texte ist immer erlaubt, solange sich die Länge des Zitats im Rahmen hält. Drei Sätze plus Überschrift und Vorspann halten wir dabei für eine gute Grenze. Verlinken Sie bitte auf unseren Text.
Das Bundesjustizministerium stellt die Texte seiner Webseite unter eine CC-Lizenz. Aus der Pressemitteilung:
Die Informationen des Bundesjustizministeriums werden mit Steuergeldern erstellt und sollten daher für jeden zugänglich und verfügbar sein. Deshalb führen wir nun ein Lizenzmodell ein, dass die Verwendung und Weiterverbreitung unserer Texte urheberrechtlich erlaubt.
Ein kleiner Schritt, aber immerhin in die richtige Richtung. Und irgendwann überlegen wir dann vielleicht auch mal, was der Unterschied zu den mit Gebührengeldern erstellten Informationen der Öffentlich-Rechtlichen ist.
Auch wenn das Leistungsschutzgelderpressungsrecht noch nicht ganz beschlossene Sache ist, wurde mit der Verabschiedung des kurzfristig geänderten Entwurfs im Bundestag die Rechtssicherheit zumindest nicht merklich erhöht. Ist ab jetzt „Bloggen am Limit“ (daMax) angesagt?
Die Meinungen gehen auseinander. Robert Basic sieht für Blogger kein Problem – Udo Vetter schon. Ich tendiere auch zu der Ansicht, dass der tatsächliche Gesetzestext für die gewerbsmäßigen Abmahner eine untergeordnete Rolle spielen dürfte – Motto: Versuch macht klug. Und das Risiko ist mir zu hoch, weshalb ich es hier jetzt auch mit Thomas Knüwer halte:
Nun gut. Deutschlands Verlage haben klar gemacht, dass sie in der Welt des Internets nicht mitspielen wollen. Also tun wir, die wir Dinge ins Internet schreiben, ihnen doch den Gefallen.
Während auf seinem Blog deutsche Verlagsinhalte nun aber gar nicht mehr stattfinden, werde ich hier weiterhin solche zitieren, die sich klar gegen das LSR positioniert oder transparente Zitatrichtlinien haben. Eine leider recht kurze Whitelist hat Vera nebenan. Ich werde mir die Begründungen dort mal im Detail durchsehen und hier meine persönliche, kleine Whitelist pflegen. Bewerbungen werden in Leitartikelform, als Pressemitteilung oder auch persönlich gerne entgegen genommen. wink
Ob ich für meine alten Notizen das LSR-Plugin von D64 wieder aktiviere, weiß ich noch nicht. Denn das Problem wäre im Fall der Fälle ja ohnehin nicht die Verlinkung, sondern das Zitat – und da hilft es leider nicht. Dennoch ist es mit seiner Umleitung auf eine informative Landingpage eine klare Empfehlung für alle, die weiterhin auf die damit gefilterten Verlagsseiten verlinken wollen oder nennenswerte Treffer auf alte Artikel haben.
Eine Sternstunde der marktkonformen Demokratie: Der Bundestag hat das Leistungsschutzgelderpressungsrecht gestern mit Unterstützung der „Opposition“ beschlossen. Die hätten das Gesetz nämlich verhindern können, wenn sie alle zur Arbeit erschienen wären. Aber:
Von der SPD haben sich nicht beteiligt: Sigmar Gabriel, Andrea Nahles, Gernot Erler, Wolfgang Thierse, Heidemarie Wieczorek-Zeul und Barbara Hendricks. Bei den Grünen fehlte das Spitzen-Trio Jürgen Trittin, Claudia Roth und Katrin Göring-Eckardt. Bei den Linken fehlten Sahra Wagenknecht, Ulrich Maurer, Stefan Liebich und Katja Kipping. Es fehlten sozusagen die Parteivorsitzenden.
Was für ein Coup der Merkel-Bande im Wahljahr: es heißt, dass am Freitag doch eine leicht geänderte Form der Lex Google verabschiedet werden soll. Und darüber freuen sich dann nicht nur die Verleger, sondern die Anwälte gleich noch mit. Die dürfen nämlich in kostspieligen Verfahren von den Gerichten klären lassen, was „kleinste Textausschnitte“ genau sind. Denn die sollen jetzt doch frei bleiben.
Update: Starker Artikel bei Indiskretion Ehrensache: King Lear und das Leistungsschutzrecht. Schon das einleitende Shakespeare-Zitat ist so schön, das muss ich mir hier unbedingt auch notieren:
Es ist der Fluch der Zeit, dass Irre Blinde führen.
Update: Sash bringt den Irrsinn auf den Punkt:
Das Gesetz soll also dafür sorgen, dass man künftig auch besonders kleine Textausschnitte schützt, außer es handelt sich dabei um besonders kleine Textausschnitte.
Es häufen sich die Anzeichen, dass die Lex Google doch nicht kommt. Erst ist das Thema sang- und klanglos von der Tagesordnung des Bundestages verschwunden, nun scheint unseren Volksverrätern auch noch eine EU-Verordnung in die Quere zu kommen.
Kleines Detail zur Lex Google: Dass die Verleger ihre Erzeugnisse ganz einfach bei Google ausschließen können, ist ja bekannt, aber was veranlasst Google überhaupt, eine Verlagsseite in den Index aufzunehmen?
Die Merkel-Bande hat eine wieder erweiterte Lex Google beschlossen. Dazu gibt es auch schon eine leider recht kurze Positivliste mit Verlagen, die sich gegen das Leistungsschutzrecht positioniert haben, und eine Negativliste mit WordPress-Plugin, das entsprechende Links auf eine informative Landing-Page weiterleitet.
Zur Abwechslung mal eine erfreuliche Nachricht: Nach einem neuen Entwurf soll das Leistungsschutzrecht nur noch für Suchmaschinen gelten. Damit wird das Gesetz endgültig zur Lex Google, und ich freue mich auf das Gejammer der Verleger, wenn sie einfach aus dem Index fliegen anstatt zu kassieren.
Sogar der BDI ist gegen das Leistungsschutzrecht. Dort stört man sich zwar mehr an der schwammigen Formulierung, als an den grundsätzlichen Problemen – aber immerhin. Konkretes Horrorszenario:
Demnach könnte der Tweet eines Firmensprechers mit dem Hinweis auf einen interessanten Fachartikel im Netz Geld kosten.