sueddeutsche.de hat sich auch für meine kleine LSR-Whitelist qualifiziert. Die Aussage hat zwar keinen Bezug zur aktuellen Diskussion, ist dafür aber sehr konkret:

Einfaches Zitieren unserer Texte ist immer erlaubt, solange sich die Länge des Zitats im Rahmen hält. Drei Sätze plus Überschrift und Vorspann halten wir dabei für eine gute Grenze. Verlinken Sie bitte auf unseren Text.

Das Bundesjustizministerium stellt die Texte seiner Webseite unter eine CC-Lizenz. Aus der Pressemitteilung:

Die Informationen des Bundesjustizministeriums werden mit Steuergeldern erstellt und sollten daher für jeden zugänglich und verfügbar sein. Deshalb führen wir nun ein Lizenzmodell ein, dass die Verwendung und Weiterverbreitung unserer Texte urheberrechtlich erlaubt.

Ein kleiner Schritt, aber immerhin in die richtige Richtung. Und irgendwann überlegen wir dann vielleicht auch mal, was der Unterschied zu den mit Gebührengeldern erstellten Informationen der Öffentlich-Rechtlichen ist.

Auch wenn das Leistungsschutzgelderpressungsrecht noch nicht ganz beschlossene Sache ist, wurde mit der Verabschiedung des kurzfristig geänderten Entwurfs im Bundestag die Rechtssicherheit zumindest nicht merklich erhöht. Ist ab jetzt „Bloggen am Limit“ (daMax) angesagt?

Die Meinungen gehen auseinander. Robert Basic sieht für Blogger kein ProblemUdo Vetter schon. Ich tendiere auch zu der Ansicht, dass der tatsächliche Gesetzestext für die gewerbsmäßigen Abmahner eine untergeordnete Rolle spielen dürfte – Motto: Versuch macht klug. Und das Risiko ist mir zu hoch, weshalb ich es hier jetzt auch mit Thomas Knüwer halte:

Nun gut. Deutschlands Verlage haben klar gemacht, dass sie in der Welt des Internets nicht mitspielen wollen. Also tun wir, die wir Dinge ins Internet schreiben, ihnen doch den Gefallen.

Während auf seinem Blog deutsche Verlagsinhalte nun aber gar nicht mehr stattfinden, werde ich hier weiterhin solche zitieren, die sich klar gegen das LSR positioniert oder transparente Zitatrichtlinien haben. Eine leider recht kurze Whitelist hat Vera nebenan. Ich werde mir die Begründungen dort mal im Detail durchsehen und hier meine persönliche, kleine Whitelist pflegen. Bewerbungen werden in Leitartikelform, als Pressemitteilung oder auch persönlich gerne entgegen genommen. wink

Ob ich für meine alten Notizen das LSR-Plugin von D64 wieder aktiviere, weiß ich noch nicht. Denn das Problem wäre im Fall der Fälle ja ohnehin nicht die Verlinkung, sondern das Zitat – und da hilft es leider nicht. Dennoch ist es mit seiner Umleitung auf eine informative Landingpage eine klare Empfehlung für alle, die weiterhin auf die damit gefilterten Verlagsseiten verlinken wollen oder nennenswerte Treffer auf alte Artikel haben.

Eine Sternstunde der marktkonformen Demokratie: Der Bundestag hat das Leistungsschutzgelderpressungsrecht gestern mit Unterstützung der „Opposition“ beschlossen. Die hätten das Gesetz nämlich verhindern können, wenn sie alle zur Arbeit erschienen wären. Aber:

Von der SPD haben sich nicht beteiligt: Sigmar Gabriel, Andrea Nahles, Gernot Erler, Wolfgang Thierse, Heidemarie Wieczorek-Zeul und Barbara Hendricks. Bei den Grünen fehlte das Spitzen-Trio Jürgen Trittin, Claudia Roth und Katrin Göring-Eckardt. Bei den Linken fehlten Sahra Wagenknecht, Ulrich Maurer, Stefan Liebich und Katja Kipping. Es fehlten sozusagen die Parteivorsitzenden.

Was für ein Coup der Merkel-Bande im Wahljahr: es heißt, dass am Freitag doch eine leicht geänderte Form der Lex Google verabschiedet werden soll. Und darüber freuen sich dann nicht nur die Verleger, sondern die Anwälte gleich noch mit. Die dürfen nämlich in kostspieligen Verfahren von den Gerichten klären lassen, was „kleinste Textausschnitte“ genau sind. Denn die sollen jetzt doch frei bleiben.

Update: Starker Artikel bei Indiskretion Ehrensache: King Lear und das Leistungsschutzrecht. Schon das einleitende Shakespeare-Zitat ist so schön, das muss ich mir hier unbedingt auch notieren:

Es ist der Fluch der Zeit, dass Irre Blinde führen.

Update: Sash bringt den Irrsinn auf den Punkt:

Das Gesetz soll also dafür sorgen, dass man künftig auch besonders kleine Textausschnitte schützt, außer es handelt sich dabei um besonders kleine Textausschnitte.