Interessantes Urteil:

Ein Alkoholiker hat Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn er wegen eines Alkoholexzesses nicht zur Arbeit kommen kann. Das entschied das Bundesarbeitsgericht. In diesem Fall liege kein Selbstverschulden des Arbeitnehmers vor, da Alkoholsucht eine Krankheit sei.

Auch wenn es sich hier um eine legalisierte Droge handelt, wird doch das Dilemma der Drogenpolitik deutlich: die Sucht als Krankheit anzuerkennen und gleichzeitig die Süchtigen zu sanktionieren oder gar zu verfolgen, geht irgendwie nicht zusammen.

Ein am Design der Anlage beteiligter Nuklearingenieur kommt anhand der offiziellen Daten für Reaktor 1 von Fukushima zu dem Schluss, dass nicht erst der Tsunami, sondern bereits das Erdbeben zum Ausfall des Kühlsystems geführt hat. Konkret vermutet er einen Rohrbruch am Reaktordruckbehälter als Auslöser des Ausfalls und nicht die Zerstörung der Notstromversorgung durch den Tsunami.

Und wer schon immer mal wissen wollte, was Tepco den Menschen zahlt, die da gerade die lebensgefährliche Drecksarbeit an den Reaktoren machen: 3.500 Euro pro Schicht für die besonders riskanten Tätigkeiten.