Ein Alkoholiker hat Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn er wegen eines Alkoholexzesses nicht zur Arbeit kommen kann. Das entschied das Bundesarbeitsgericht. In diesem Fall liege kein Selbstverschulden des Arbeitnehmers vor, da Alkoholsucht eine Krankheit sei.
Auch wenn es sich hier um eine legalisierte Droge handelt, wird doch das Dilemma der Drogenpolitik deutlich: die Sucht als Krankheit anzuerkennen und gleichzeitig die Süchtigen zu sanktionieren oder gar zu verfolgen, geht irgendwie nicht zusammen.