Magnus Gäfgen, dem Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob Metzler, wurde eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro zugesprochen, weil ihm beim polizeilichen Verhör Folter angedroht wurde. Das verletzte nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt seine Menschenwürde, und es ist erfreulich, dass sich das Gericht nicht dem öffentlichen Druck und der BILD-Kampagne gebeugt hat: Weil der Rechtsstaat auch und gerade für die schlimmsten Verbrecher funktionieren muss!

Weniger erfreulich ist, dass die Staatsanwaltschaft Gäfgen gleich die nächste Bühne bereitet, indem sie die Entschädigung entgegen einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit seinen Prozessschulden verrechnen will.