Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Internetprovider zur Sperrung von Seiten mit urheberrechtswidrigen Inhalten verpflichtet werden können. Die Hürden klingen hoch. Aber im hohen Norden soll es ja ein Gericht geben, das sich besonders gut auf die rechteinhaberfreundliche Auslegung von Gesetzen und Urteilen versteht.