Dafür macht Peter Schaar weiter. Ehrenamtlich als Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID), auf deren Seite er auch ein Blog führt:

Heute gilt mehr denn je: Grundrechte fallen nicht vom Himmel und sie werden nicht von einer gnädigen Herrschaft gewährt – sie müssen erkämpft und verteidigt werden. Dabei kommt der vielbeschworenen „Zivilgesellschaft“ entscheidende Bedeutung zu.

Kaum ist man eine Woche weg, gibt es gleich zwei Neuigkeiten zur NSU-Löschaktion beim Verfassungsschutz: Zuerst erklärt Peter Schaar als oberster Datenschützer, dass die Akten gar nicht gelöscht werden mussten. Hierfür gebe es keine Verpflichtung, also auch keine Fristen. Und dann erfahren wir, dass es eine Löschorder aus dem Bundesinnenministerium gab – zehn Tage nach dem Auffliegen der Nazis. Und die erste Begründung? Speicherfristen. facepalm